Bei einem Immobilienverkauf gibt es viele Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt – wir helfen Ihnen dabei!

Die erste Überraschung für unerfahrene Immobilienverkäufer ist die umfangreiche Dokumentation sowie die Voraussetzungen der Banken. Jetzt fragen Sie sich vielleicht was Sie als Immobilienverkäufer mit Banken zu tun haben. Zunächst sind Sie als Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie für einen lastenfreien (finanziell unbelastet) Übergang zuständig. Sollten im aktuellen Grundbuchauszug noch Grundschulden eingetragen sein müssen diese im Grundbuch gelöscht werden können. Hierzu benötigen Sie eine Löschungsbewilligung oder den Grundschuldbrief.

Ferner sind noch zahlreiche Detailunterlagen notwendig, damit das gewünschte Kreditinstitut des Käufers eine Finanzierungsbestätigung erstellen kann. Diese Dokumente sind überwiegend aus der Vorgabe von europäischen Kreditrichtlinien.

Zu den wichtigsten hiervon zählen neben den Grundrisszeichnungen mit Schnitten und Ansichten auch die Wohnflächenberechnung, die Kubaturberechnung (Berechnung umbauter Raum), ein aktueller Grundbuchauszug sowie die Flurkarte.
Auch immer gern gesehen ist eine Baubeschreibung und der Bescheid über die Grundbesitzabgaben. Elementar wichtig ist der sog. Feuerversicherungsnachweis, besser bekannt als Wohngebäudeversicherung. Diese ist objekt- und nicht eigentümergebunden. Geht als nach dem Erwerb automatisch auf den neuen Eigentümer über. Selbstverständlich hat dieser die Möglichkeit diesen Vertrag zu kündigen.
Das Messprotokoll des Schornsteinfegers gibt Auskunft über das Baujahr, den Hersteller und den Abgasverlust der Heizung. Des Weiteren ist der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis zwingend erforderlich, da sonst empfindliche Strafen nicht ausgeschlossen werden können.

Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um eine Eigentumswohnung? Dann sollten Sie zusätzlich noch diese weiteren Unterlagen zur Verfügung stehen haben: Teilungserklärungen, Wirtschaftsplan,
Protokoll der letzten Eigentümerversammlungen, Mietvertrag (bei vermieteten Objekten), letzte Nebenkostenabrechnung. Für die extra gut sortierten kann gern Verwaltervertrag und die Hausordnung vorgelegt werden.