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Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz und somit über die energetische Qualität einer Immobilie und gibt gegebenenfalls Empfehlungen, um den Energieverbrauch zu senken.

Die Vorteile sowohl für den Käufer als auch den Mieter liegen klar auf der Hand-  Seit langem kennt man es bei stromintensiven Elektroartikeln bei Staubsaugern oder Kühlschränken, welche dem Kunden auf den ersten Blick über die Energieeffizienzklasse informiert. Auch für Immobilienangebote (Neuvermietung und Verkauf) ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen, sind hier in der Pflicht und müssen einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. So muss der Energieausweis schon unaufgefordert bei der Besichtigung vorliegen oder ausgehändigt werden. Ferner müssen die Daten des Energieausweises bereits korrekt in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

 

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass man zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterscheidet, welche für unterschiedliche Immobilientypen und Baujahren unterschiedlich erstellt werden:
  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Grundlage für hierfür ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Immobilie. Anhand von Faktoren wie Qualität und Dämmwirkung von Dach sowie Gebäudehülle, Decken und Fenster werden die Energiewerte berechnet. Ebenfalls werden technische Elemente wie die Heizungs- und Lüftungsanlage bewertet. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes.