Wie viel Haus kann ich mir eigentlich leisten – Und was kostet mich das?

Nach wie vor erleben wir es, dass Käufer an keiner Stelle über die in NRW anfallenden Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie informiert werden.

Für einen Immobilienerwerber ist es nicht immer einfach alles im Blick zu haben, denn in den meisten Fällen spielen Emotionen und die Vorfreude auf die eigenen vier Wände eine einnehmende Rolle. Doch auch die nüchternen Zahlen und Fakten sollten unbedingt mit Beachtung und Aufmerksamkeit beschenkt werden. Fehler, wie eine falsche Kalkulation, können schwerwiegend sein und mitunter nicht korrigierbar sein oder gar eine Rückabwicklung erforderlich machen.

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die vermutliche größte finanzielle Investition in ihrem Leben. Neben dem Kaufpreis für die neue Traumimmobilie sollten erforderliche Modernisierungen, Sanierungen sowie gewünschte Schönheitsreparaturen und Renovierungskosten vor dem Kauf feststehen und durch Eigenkapital oder eine Finanzierung der Bank abgedeckt sein. Die Begehung durch einen Gutachter empfiehlt sich bei jeder Immobilie.

Ist das Objekt Ihrer Träume gefunden, wird es spätestens jetzt Zeit Finanzierungsangebote einzuholen. Empfehlenswert ist hier der Gang zu Ihrer eigenen Hausbank, die kennt Sie und Ihre finanzielle Situation am besten und kann somit meist am schnellsten handeln und Ihnen die Realisierbarkeit des Vorhabens bestätigen. Unser Tipp für Sie: nehmen Sie nicht gleich das erste Finanzierungsangebot an.

Vergleichen Sie unterschiedliche Banken. Hierbei sollte neben den zu zahlenden Zinsen auch die Laufzeit der Zinsbindung berücksichtigt werden. Sprechen Sie zudem ruhig Ihren Finanzberater darauf an weitere Angebote einzuholen.

Jetzt wird es ernst! Die Finanzierung steht, der Kaufpreis ist ausgehandelt und wie geht es nun weiter?

Um eine Immobilie kaufen zu können bedarf es einer notariellen Beurkundung. Mit der Unterschrift des Kaufvertrages vor dem Notar erklären Sie sich mit sämtlichen Vertragsbedingungen, Rechten und Pflichten, einverstanden. Die Kaufnebenkosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und vom Käufer zu tragen.

Bei den Kaufnebenkosten handelt es sich um einmalige größere Posten. Das sind zunächst die an das Finanzamt zu entrichtende Grunderwerbsteuer von 6,5%, die Notar- und Gerichtskosten von etwa 1,5% sowie die ortsübliche Maklerprovision (Maklercourtage) von 3,57% inkl. 19% MwSt.

Wie kann man hier sparen?
Ob und wie man sparen kann hängt vom Kaufobjekt ab. Bei Eigentumswohnungen werden die bereits durch den Verkäufer eingezahlten Rücklagen automatisch mit verkauft. Auf den anteiligen Betrag der Instandhaltungsrücklage, welcher auf die Wohnung entfällt, muss bei entsprechendem Vermerk im Kaufvertrag keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

In jedem Fall kann bei allen Kaufobjekten mit verkauft werden. So können beispielsweise Küchen, Gartenhäuser, Saunen, Schränke und Stuhle und der Gleichen ebenfalls im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Und auch hier gilt: Auf den veranschlagten Gesamtwert des Inventars muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

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